Was ist ein BAFA-Beratungsunternehmen?
Ein BAFA-Beratungsunternehmen ist eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Unternehmensberatung, welche nach der Zulassung im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.
Zum Nachweis seiner qualitativen Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Nachweis seiner selbständigen Beratertätigkeit, die Lebensläufe der Verantwortlichen und der angestellten Beraterinnen/Berater sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) vorlegen.
Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“:
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von gelisteten BAFA-Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Mit dem Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammengefasst.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Höhe der geförderten Beratungskosten:
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Wenn Sie weitere Informationen zur BAFA-Beratungsförderung wünschen, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.